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EU-Wertpapieraufsicht warnt: Investoren haben bis Ende 2024 keinen Schutz bei Krypto-Assets und sollten sich auf mögliche Verluste einstellen

Investoren werden bis mindestens Ende 2024 nicht durch europäische Regeln für den Kryptoasset-Markt geschützt

Gemäß der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) werden Investoren bis mindestens Ende 2024 nicht durch europäische Regeln für den Kryptoasset-Markt geschützt sein. Selbst dann sollten Investoren jedoch bereit sein, ihr gesamtes Geld zu verlieren. Die Europäische Union war die erste Rechtsprechung weltweit, die eine umfassende Reihe von Regeln zur Regulierung von Märkten für Kryptoassets wie Bitcoin genehmigt hat. Diese Regeln traten im Juni in Kraft, werden jedoch erst im Dezember 2024 vollständig angewendet.

Die Dringlichkeit der Regulierung von Kryptoassets

Die Regulierung von Kryptoassets ist für Regulierungsbehörden nach dem Zusammenbruch der Kryptobörse FTX und der enormen Volatilität der Bitcoin-Preise dringlicher geworden. Derzeit unterliegen Kryptoassets keiner Regulierung nach den EU-Wertpapierregeln. Die ESMA gab bekannt, dass Investoren bis Dezember 2024 keinem EU-weiten regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Schutz unter den neuen Regeln, bekannt als MiCA, unterliegen würden.

Kein „sicherer“ Kryptoasset

Selbst mit der Umsetzung der MiCA warnte die EU-Beobachtungsstelle Investoren davor, dass es kein „sicheres“ Kryptoasset geben werde. Investoren sollten sich fragen, ob sie es sich leisten könnten, ihr gesamtes investiertes Geld zu verlieren. Kryptoassets seien anfällig für „neuartige operative und Sicherheitsrisiken“.

Mögliche fehlende Schutzmaßnahmen bis Juli 2026

Vollständiger Schutz könnte in EU-Ländern, die 18 Monate Übergangsfrist für Kryptounternehmen gewähren, um ohne EU-Lizenz zu operieren, möglicherweise erst bis Juli 2026 verfügbar sein. Es wird erwartet, dass eine signifikante Anzahl von Kryptofirmen ihre Dienstleistungen weiterhin unter den Übergangsbedingungen bis Mitte 2026 anbieten wird, so die ESMA.

Beschränkte Dienstleistungen von Kryptofirmen aus Drittländern

Kryptofirmen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Kunden in der EU nur auf strikt begrenzter Basis Dienstleistungen anbieten. Dabei muss eine spezifische Anfrage der Kunden vorliegen. Die ESMA betonte, dass dies als Ausnahme angesehen werden sollte und nicht genutzt werden sollte, um MiCA zu umgehen.

Weitere Zusammenarbeit zur Anwendung von MiCA-Regeln

Die ESMA arbeitet mit nationalen Regulierungsbehörden zusammen, um eine Konvergenz bei der Anwendung von MiCA-Regeln so bald wie möglich zu fördern. Ziel ist es, den Unternehmen zu verdeutlichen, dass die EU kein Ort für „Forum-Shopping“ oder illegale Praktiken ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wann werden Investoren durch europäische Regeln für den Kryptoasset-Markt geschützt sein?

Investoren werden frühestens ab Ende 2024 durch europäische Regeln für den Kryptoasset-Markt geschützt sein.

2. Gibt es ein „sicheres“ Kryptoasset?

Nein, laut der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird es kein „sicheres“ Kryptoasset geben.

3. Wann könnten Investoren in EU-Ländern vollständig geschützt sein?

Investoren könnten in EU-Ländern möglicherweise erst bis Juli 2026 vollständig geschützt sein.

4. Dürfen Kryptofirmen aus Nicht-EU-Ländern in der EU Dienstleistungen anbieten?

Kryptofirmen aus Nicht-EU-Ländern dürfen in der EU Dienstleistungen anbieten, jedoch nur auf strikt begrenzter Basis und nur wenn eine spezifische Anfrage der Kunden vorliegt.

5. Was unternimmt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Förderung der Anwendung von MiCA-Regeln?

Die ESMA arbeitet mit nationalen Regulierungsbehörden zusammen, um eine Konvergenz bei der Anwendung von MiCA-Regeln so bald wie möglich zu fördern. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass die EU kein Ort für „Forum-Shopping“ oder illegale Praktiken ist.

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