Bitpanda erhält Lizenz für virtuelle Assets in Norwegen
Bitpanda, die größte europäische Kryptowährungsbörse, hat bekannt gegeben, dass sie eine Lizenz zur Erbringung von Dienstleistungen für virtuelle Assets (VASP) in Norwegen erhalten hat. Damit erweitert sie ihre regulatorischen Genehmigungen.
Am 19. Oktober verkündete die in Wien ansässige Kryptowährungsbörse Bitpanda einen Meilenstein auf dem offiziellen X-Account des Unternehmens: Sie ist nun eine der ersten ausländischen Kryptowährungsbörsen, die eine VASP-Lizenz in Norwegen erhalten haben.
Die VASP-Lizenz ist eine Voraussetzung für alle Unternehmen, die Kryptowährungsumtausch, Verwahrung oder Handelsdienstleistungen in Norwegen anbieten. Mit der VASP-Lizenz hat Bitpanda nun die rechtliche Erlaubnis, eine Vielzahl von Kryptowährungsdienstleistungen für norwegische Kunden anzubieten, darunter Handel, Verwahrung und Austausch.
Bitpanda hat Lizenzen für Kryptowährungshandel und Zahlungsdienstleistungen auch in anderen europäischen Regionen wie Österreich, Deutschland, Frankreich, Tschechien und Schweden erhalten.
Um die VASP-Lizenz in Norwegen zu erhalten, musste Bitpanda nachweisen, dass sie robuste Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gelder ihrer Benutzer implementiert hat und dass sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält. Diese neueste Lizenz festigt weiter unsere Position als Europas am meisten regulierter Broker und ermöglicht es uns, sicheren und geschützten Handel mit digitalen Assets für Millionen von neuen Kunden anzubieten.
Der stellvertretende CEO von Bitpanda, Lukas Enzersdorfer-Konrad, sagte:
„Es ist offensichtlich, dass wir in Europa eine Investmentplattform brauchen, der wir vertrauen können. Bei Bitpanda haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Plattform zu sein. In den letzten 12 Monaten waren wir der einzige europäische Anbieter, der Lizenzen in Deutschland, Schweden und Norwegen erhalten hat. Wir haben jetzt mehr als 4 Millionen Benutzer und ermöglichen es Europas führenden Finanzinstituten und Neobanken, digitale Assets anzubieten.“
Norwegen führt Lizenzierung für Kryptowährungsunternehmen ein mit dem Ziel Klarheit in der Regelung zu schaffen
Die Lizenzierung erfolgte zu einer Zeit, in der Norwegen einen proaktiveren Ansatz für die Regulierung der Kryptowährungsbranche verfolgt.
Im Mai rief die Zentralbank die Gesetzgeber dazu auf, bestehende Vorschriften, die systemische Risiken und Durchsetzungsmaßnahmen adressieren, zu nutzen und betonte die Notwendigkeit maßgeschneiderter kryptospezifischer Vorschriften.
Diese Bewegung fällt mit einer weltweiten Untersuchung der bevorstehenden Marktregulierung für Krypto-Assets (MiCA) der Europäischen Union zusammen.
Während MiCA das Potenzial hat, seinen Einfluss im erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum auszuweiten, betonte die Zentralbank die Notwendigkeit, nicht dabei stehen zu bleiben. Es wurde auch die Notwendigkeit betont, die gezielte Entwicklung von Vorschriften für die Kryptowährungsbranche fortzusetzen.
Der Ruf nach spezifischen Vorschriften für Krypto-Asset-Unternehmen spiegelt den wachsenden internationalen Fokus auf Kryptowährungen und die Notwendigkeit klarer und effektiver rechtlicher Rahmenbedingungen wider.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die mit virtuellen Assets handeln, eine spezifische Lizenz benötigen.
Stattdessen müssen sich diese Unternehmen bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde Norwegens registrieren und die erforderliche Genehmigung zur Geschäftstätigkeit erhalten. Diese Registrierung ist für jede Organisation, die virtuelle Asset-Dienstleistungen anbietet, obligatorisch.
In der Zwischenzeit haben mehrere große Kryptowährungsbörsen Herausforderungen mit europäischen Regulierungsbehörden zu bewältigen.
Im September entschied sich Gemini, eine in New York ansässige Börse, aufgrund ihrer Unfähigkeit, den Forderungen der Regulierungsbehörden gerecht zu werden, aus den Niederlanden zurückzuziehen.
Es ist nicht nur ein Problem der Europäischen Union; selbst die britische Finanzaufsichtsbehörde, die Financial Conduct Authority, hat kürzlich 143 neue Unternehmen auf ihre Warnliste nicht registrierter Vermögensanbieter gesetzt.