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Circle begrüßt neue EU-Leitlinien zur Geldwäschebekämpfung, erhebt jedoch Bedenken hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Risikobewertung von Krypto-Unternehmen.

Circle reagiert auf Änderungen der EU-Finanzkriminalitätspolitik, die Kryptounternehmen betreffen können

Die Circle Corporation, die den Stablecoin US Dollar Coin (USDC) herausgibt, reagiert auf vorgeschlagene Änderungen der Richtlinien der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, die sich auf Kryptounternehmen auswirken könnten.

Im Mai startete die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine öffentliche Konsultation zu Änderungen, die den Geltungsbereich der Leitlinien der EU zur Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus (GwG/FT) auf Krypto-Asset-Service-Anbieter (CASPs) ausweiten würden.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Standards festzulegen, die es den Krypto-Asset-Service-Anbietern ermöglichen, Geldwäsche und Finanzierungsaktivitäten des Terrorismus effektiv zu erkennen und zu bekämpfen.

Die Finanzaufsichtsbehörde führt auch sektorspezifische Leitlinien ein und weist darauf hin, dass CASPs aufgrund des Einsatzes innovativer Technologien und des sofortigen Transfers von Krypto-Vermögenswerten und Dienstleistungen mit datenschutzfördernden Funktionen einem erhöhten Risiko für Finanzstraftaten ausgesetzt sein können.

In einer Stellungnahme erklärt Circle, dass das Unternehmen die Richtlinien begrüßt, jedoch Bedenken zu drei Punkten äußert.

Das Unternehmen bemängelt, dass der Begriff „Anbieter von Dienstleistungen im Krypto-Assets-Ökosystem“ in dem Vorschlag nicht ausreichend klar definiert ist. Circle schlägt vor, stattdessen den Begriff „Krypto-Asset-Service-Anbieter“ zu verwenden, der bereits in der EU-Verordnung über Krypto-Vermögenswerte (MiCA) definiert ist.

„Die weitgehende Begrifflichkeit könnte unbeabsichtigt Anbieter von Technologie und ergänzenden Dienstleistungen, wie Blockchain-Analytik und Webinfrastruktur, einbeziehen. Solche Unternehmen sind nicht am Fluss der Krypto-Vermögenswerte beteiligt und haben keine Kontrolle darüber, und stellen somit ein begrenztes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.“

Circle argumentiert außerdem, dass der Einsatz von Technologie nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat.

„Krypto-Asset-Service-Anbieter, die Transaktionen zu und von selbstverwalteten Wallets ermöglichen, sollten nicht als risikoreichere Unternehmen im Sinne der Richtlinien eingestuft werden.“

Der Stablecoin-Herausgeber ist der Meinung, dass die Richtlinien nicht für EU-Unternehmen gelten sollten, die von dem regulatorischen Umfang der MiCA befreit sind.

„Die Tatsache, dass diese Unternehmen von EU-Vorschriften ausgenommen sind, deutet darauf hin, dass sie keiner finanziellen, aufsichtsrechtlichen und Geldwäsche-Kontrolle unterliegen und daher nicht von diesen EBA-Richtlinien erfasst werden sollten.“

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) schlägt Änderungen der Richtlinien vor, um den Geltungsbereich auf Krypto-Asset-Service-Anbieter (CASPs) auszuweiten. Die Änderungen sollen Standards einführen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung effektiv zu erkennen und zu bekämpfen.

2. Welche Bedenken äußert Circle zu den vorgeschlagenen Änderungen?

Circle bemängelt, dass der Begriff „Anbieter von Dienstleistungen im Krypto-Assets-Ökosystem“ nicht ausreichend klar definiert ist. Das Unternehmen schlägt vor, stattdessen den bereits definierten Begriff „Krypto-Asset-Service-Anbieter“ zu verwenden. Außerdem argumentiert Circle, dass der Einsatz von Technologie nicht zwangsläufig die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht. Circle ist auch der Meinung, dass EU-Unternehmen, die von den Vorschriften der MiCA befreit sind, nicht von den Richtlinien erfasst werden sollten.

3. Wie reagiert Circle auf die vorgeschlagenen Änderungen?

Circle begrüßt die Richtlinien grundsätzlich, äußert jedoch Bedenken zu bestimmten Punkten. Das Unternehmen schlägt eine klarere Definition des Begriffs „Anbieter von Dienstleistungen im Krypto-Assets-Ökosystem“ vor und argumentiert, dass der Einsatz von Technologie nicht zwangsläufig die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht. Circle ist auch der Meinung, dass EU-Unternehmen, die von den Vorschriften der MiCA befreit sind, nicht von den Richtlinien erfasst werden sollten.

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