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Europäische Union erlässt Gesetz zur gemeinsamen Meldung von Kundenguthaben bei Kryptowährungsunternehmen an Steuerbehörden

Neue EU-Richtlinie: Cryptocurrency-Firmen müssen Kundendaten teilen

Die Europäische Union hat ein neues Gesetz verabschiedet, das von Kryptofirmen verlangt, Kundendaten zu teilen. Gemäß der Mitteilung des Europäischen Rates vom Dienstag sollen diese Daten automatisch zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Fast Facts

  • Die Richtlinie betrifft stablecoins, Non-Fungible Tokens (NFTs), E-Geld-Token und Krypto-Assets, die „in dezentralisierter Weise“ herausgegeben werden.
  • „Es wird einen obligatorischen automatischen Austausch zwischen den Steuerbehörden von Informationen geben, die von Krypto-Asset-Dienstleistern gemeldet werden müssen“, so der Europäische Rat.

Darüber hinaus wurden die Steuervorschriften, auch bekannt als Achte Richtlinie zur Verwaltungsbehörde (DAC8), erstmals am 8. Dezember 2022 der Europäischen Kommission vorgelegt.

Laut dem Europäischen Rat wird die Richtlinie im Amtsblatt, dem Verkündungsblatt der Europäischen Union für Rechtsakte, veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Johanna Store, Pressesprecherin des Europäischen Rates, sagte gegenüber Forkast, dass die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Wochen veröffentlicht wird. Das genaue Veröffentlichungsdatum stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.

Der Europäische Rat erklärte zudem, dass DAC8 dazu dienen soll, die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) zu ergänzen. MiCA ist der rechtliche Rahmen der Europäischen Union für die Regulierung digitaler Assets. Es verlangt von Kryptofirmen und -börsen, Lizenzen für den Betrieb im gesamten Block zu erhalten, während es Stablecoin-Herausgeber dazu verpflichtet, angemessene Reserven zu halten.

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