Europäisches Parlament unterstützt neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen
Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit für die Einführung des achten Teils der Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit (DAC8) gestimmt. Dieser Teil der Richtlinie beinhaltet neue Steuervorschriften für Kryptowährungstransaktionen. In einer Plenarsitzung in Straßburg stimmten 535 Mitglieder für das Gesetz, während sich nur 57 dagegen aussprachen und 60 sich enthielten.
Das Ziel von DAC8
Laut Unterlagen der Europäischen Union, soll DAC8 den Steuerbehörden die notwendigen Instrumente zur Überwachung und Bewertung von Kryptowährungstransaktionen in den Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung stellen. Das Gesetz richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Organisationen.
Die geplanten Maßnahmen
Das vorgeschlagene Meldesystem wurde im Dezember 2022 von der Europäischen Kommission eingeführt und würde Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen dazu verpflichten, die Transaktionen ihrer EU-Kunden zu melden. Dadurch soll Transparenz geschaffen, das Risiko von Steuerbetrug und -hinterziehung verringert und eine effektivere Verfolgung von Kryptowährungen und den damit verbundenen Gewinnen ermöglicht werden.
Der Weg zum Gesetz
Die Abstimmung im Europäischen Parlament war die letzte Hürde, bevor DAC8 zum Gesetz wird. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Regeln umzusetzen. Die Gesetzesänderungen treten offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Vorreiterrolle der EU in der Krypto-Regulierung
DAC8 folgt der im Mai 2023 genehmigten Gesetzgebung „Markets in Crypto Asset (MiCA)“, die das „Wildwest“-Mentatlität im Bereich der digitalen Assets bekämpfen soll. Dadurch soll dem Sektor Rechtssicherheit gegeben werden, Investoren vor betrügerischen Akteuren geschützt und gleichzeitig Innovationen gefördert werden.
Die Regeln, die voraussichtlich 2024 in Kraft treten werden, verlangen von Unternehmen, die in der 27-Länder-Union Kryptowährungen und tokenisierte Assets ausgeben, handeln oder verwahren wollen, eine Lizenz.
Die achte Iteration der DAC-Richtlinie schließt sich an das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und die in MiCA beschriebene Gesetzgebung an und bietet eine umfassende Abdeckung von Kryptowährungstransaktionen innerhalb der EU.
Kritik an DAC8
Dennoch gibt es Kritiker, die behaupten, dass DAC8 kaum Unterschiede zu CARF aufweist und die Überwachungsbefugnisse der einzelnen Mitgliedsstaaten verringert. Max Bernt, Chief Legal Officer bei Blockpit, äußerte Bedenken bezüglich der Verpflichtung der Kryptowährungsdienstleister, individuell zu entscheiden, ob eine übertragene Kryptowährung meldepflichtig ist oder nicht.
Er äußerte außerdem Bedenken hinsichtlich einer möglichen Doppelberichterstattung, da Gesetzgeber neben den bestehenden Regulierungen auch die geplanten Maßnahmen berücksichtigen müssen.