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Narendra Modi betont die Notwendigkeit eines globalen Rahmens zur Regulierung von Kryptowährungen und künstlicher Intelligenz.

Indien drängt auf eine globale Regulierung von Kryptowährungen und künstlicher Intelligenz

Indiens Premierminister Narendra Modi betonte am Sonntag die Notwendigkeit eines globalen Rahmens zur Regulierung von Kryptowährungen, um die Interessen aller Beteiligten zu gewährleisten. Er erklärte zudem, dass ein ähnlicher Ansatz auch für die Governance von künstlicher Intelligenz (KI) unerlässlich sei.

Kurzinfo

  • Während des Business 20 (B20) Gipfels in Indien sagte Modi: „Mit der Zeit müssen wir uns mit Problemen auseinandersetzen, an die wir vor 10-15 Jahren nicht einmal denken konnten. Zum Beispiel Herausforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen.“
  • Das B20, ein Teil des Group of 20 (G20) Gipfels, dient als Plattform für die internationale Geschäftsgemeinschaft, um vereinheitlichte Ansichten zu präsentieren. Indien hat derzeit den Vorsitz der G20 inne.
  • Modi betonte auch, dass globale Geschäftsgemeinschaften und Regierungen zusammenkommen müssten, um sicherzustellen, dass eine „ethische“ KI implementiert wird. Bei der Fortbildung und Umschulung werden Bedenken hinsichtlich algorithmischer Voreingenommenheit und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft laut.
  • Zudem hat Indien vor kurzem einen Vorschlag für einen globalen Rahmen für Kryptowährungen veröffentlicht, der mit den Richtlinien des Financial Stability Board und des Internationalen Währungsfonds übereinstimmt.
  • Indien erhebt eine pauschale Steuer von 30% auf Kryptoeinkünfte und eine Quellensteuer von 1% auf Kryptohandel über 10.000 indische Rupien (121 US-Dollar). Des Weiteren ist es Kryptotrader:innen nicht gestattet, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Mögliche Strafen umfassen die Zahlung des Betrags für nicht abgezogene Quellensteuer, 15% jährliche Zinsen für verspätete Zahlungen und eine potenzielle Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Artikeln.

Häufig gestellte Fragen

  1. Welche Herausforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen wurden von Premierminister Modi während des B20-Gipfels angesprochen?
  • Premierminister Modi erwähnte während des B20-Gipfels in Indien die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit Kryptowährungen entstehen. Er betonte, dass diese Probleme in der Vergangenheit unvorstellbar waren.
  1. Was ist das B20 und welche Rolle spielt es in Bezug auf den G20-Gipfel?
  • Das B20 ist ein Teil des Group of 20 (G20) Gipfels und fungiert als Plattform für die internationale Geschäftsgemeinschaft, um vereinheitlichte Ansichten zu präsentieren. Indien hat derzeit den Vorsitz der G20 und das B20 dient als Forum für den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands.
  1. Warum betont Premierminister Modi die Notwendigkeit einer „ethischen“ künstlichen Intelligenz?
  • Modi betont die Notwendigkeit einer „ethischen“ künstlichen Intelligenz, da er glaubt, dass bei der Begeisterung für künstliche Intelligenz ethische Überlegungen in den Hintergrund geraten könnten. Er weist auf Bedenken hinsichtlich algorithmischer Voreingenommenheit und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft hin.
  1. Wie steht Indien zur Regulierung von Kryptowährungen?
  • Indien hat kürzlich einen Vorschlag für einen globalen Rahmen für Kryptowährungen veröffentlicht, der mit den Richtlinien des Financial Stability Board und des Internationalen Währungsfonds übereinstimmt. Indien hat auch Steuern auf Kryptoeinkommen eingeführt und verbietet das Verrechnen von Verlusten mit Gewinnen.
  1. Welche Strafen drohen Kryptotrader:innen in Indien?
  • Indien erhebt eine pauschale Steuer von 30% auf Kryptoeinkünfte und eine Quellensteuer von 1% auf Kryptohandel über 10.000 indische Rupien (121 US-Dollar). Zudem ist es Kryptotrader:innen nicht gestattet, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Mögliche Strafen umfassen die Zahlung des Betrags für nicht abgezogene Quellensteuer, 15% jährliche Zinsen für verspätete Zahlungen und eine potenzielle Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

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