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Neue Gesetze stärken Cybersicherheit für 29.500 Unternehmen in Deutschland

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 unter der Leitung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein neues Gesetz beschlossen, das rund 29.500 Unternehmen zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet und die Aufsicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt, um Wirtschaft und Staat besser vor der anhaltend hohen Bedrohung durch Cyberangriffe zu schützen.

Typ:
Pressemitteilung

Gesetzgebung zur Cybersicherheit: Ein Schritt in Richtung mehr Schutz für Unternehmen

In einem bedeutenden Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit hat die Bundesregierung heute ein neues Gesetz beschlossen. Dies bedeutet, dass künftig etwa 29.500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, bestimmte Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Resilienz der Wirtschaft gegen die zunehmenden Bedrohungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität zu erhöhen.

Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft entscheidend

Das neue Gesetz resultiert aus dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und setzt die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht um. Faeser erklärte, dass die Bedrohungslage durch Cyberangriffe, insbesondere im Zuge des aktuellen geopolitischen Konflikts in Europa, als unvermindert hoch eingeschätzt wird. Diese Gesetzesänderungen sollen nicht nur die Digitalisierung fördern, sondern auch sicherstellen, dass Unternehmen im Land gegen die wachsenden Risiken gewappnet sind.

Verstärkung der Aufsicht durch das BSI

Eine zentrale Rolle in diesem Gesetz spielt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI wird mit neuen Instrumenten ausgestattet, um die Einhaltung der Cybersicherheitsvorgaben durch die Unternehmen sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem ein dreistufiges Meldesystem für Cybervorfälle, das eine schnellere Reaktion auf Bedrohungen ermöglichen soll. Unternehmen müssen nun innerhalb von 24 Stunden einen Vorfall melden, was die Effizienz der Reaktionsstrategien erhöhen wird.

Wichtige Einrichtungen und neue Sicherheitsstandards

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Dies bedeutet, dass Unternehmen in verschiedenen Sektoren spezifischere Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit erfüllen müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern, die für das Funktionieren der Gesellschaft und die Grundversorgung der Bürger zentral sind.

Präventive Maßnahmen und Hilfsangebote für Unternehmen

Das BSI hat bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes Unterstützungsangebote für Unternehmen veröffentlicht. Eine Betroffenheitsprüfung hilft Unternehmen zu klären, ob sie unter das neue Gesetz fallen, während ein FAQ-Katalog wichtige Fragen beantwortet. Diese Maßnahmen sind notwendig, um Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.

Fazit: Ein notwendiger Schritt für die digitale Zukunft Deutschlands

Die umfassenden Änderungen im IT-Sicherheitsrecht spiegeln die wachsende Notwendigkeit wider, Unternehmen in Zeiten von digitalen Bedrohungen besser zu schützen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Unternehmen von großer Bedeutung, sondern auch für die gesamte Gesellschaft, die auf stabile und sichere Infrastrukturen angewiesen ist. Die Bundesregierung hat mit diesen Maßnahmen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer sicheren und resilienten digitalen Zukunft für Deutschland unternommen.

NAG

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