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EU-Bankenaufsicht ermutigt zur verantwortungsbewussten Verwendung von Stablecoins im Vorfeld der Umsetzung von MiCA.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde haben einen gemeinsamen Konsultationsentwurf veröffentlicht

Am 19. Oktober veröffentlichten die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen gemeinsamen Konsultationsentwurf für zwei Leitlinien. Diese Leitlinien beinhalten die Genehmigung von Asset-referenzierten Tokens (ARTs) und Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) sowie die Durchführung von Aufsichtsprüfungen für potenzielle Akquisitionen.

Die Leitlinien in diesen Entwürfen beziehen sich auf die Beurteilung der Eignung von Personen in leitenden Positionen sowie die Eignung von Aktionären und Personen mit signifikanten Anteilen an Unternehmen, die ARTs und CASPs herausgeben. Gleichzeitig sollen standardisierte Kriterien für die Beurteilung von Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen, Integrität und Einsatzbereitschaft festgelegt werden.

Ziel dieser Entwürfe ist es, klare und konsistente Kriterien für die Beurteilung der Eignung von Führungskräften, Aktionären und Personen mit signifikanten Beteiligungen an diesen Unternehmen bereitzustellen. Auf diese Weise soll die Wahrscheinlichkeit von Unterschieden in der Anwendung von Regeln und möglichen Regelverstößen verringert werden.

Diese Entwürfe werden gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) herausgegeben, die einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Krypto-Assets in der Europäischen Union schafft und voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird.

Die Zielsetzung dieser Konsultationsleitlinien besteht darin, die Möglichkeit von Inkonsistenzen bei der Anwendung von Regeln und regulatorischem Arbitragehandel zu verringern. Diese Bewertung trägt dazu bei, Transparenz und Verlässlichkeit in der Branche aufrechtzuerhalten.

Wichtig ist zu beachten, dass der Konsultationszeitraum für diese Leitlinien bis zum 22. Januar 2024 geöffnet bleibt. Dadurch wird Stakeholdern die Möglichkeit gegeben, Feedback und Stellungnahmen abzugeben, bevor die EBA und ESMA alle erhaltenen Kommentare prüfen und die Leitlinien abschließend festlegen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Was sind die beiden Leitlinien, die von der EBA und ESMA veröffentlicht wurden?

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben einen gemeinsamen Konsultationsentwurf für zwei Leitlinien veröffentlicht. Diese Leitlinien beinhalten die Genehmigung von Asset-referenzierten Tokens (ARTs) und Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) sowie die Durchführung von Aufsichtsprüfungen für potenzielle Akquisitionen.

Welchen Zweck haben diese Leitlinien?

Die Leitlinien haben den Zweck, klare und konsistente Kriterien für die Beurteilung der Eignung von Führungskräften, Aktionären und Personen mit signifikanten Beteiligungen an Unternehmen, die ARTs und CASPs herausgeben, bereitzustellen. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit von Unterschieden in der Anwendung von Regeln und möglichen Regelverstößen verringert werden.

Welche Rolle spielt die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) in diesem Zusammenhang?

Die Leitlinien werden gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) herausgegeben. Diese Verordnung schafft einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Krypto-Assets in der Europäischen Union und soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten.

Wie lange dauert der Konsultationszeitraum für diese Leitlinien?

Der Konsultationszeitraum für diese Leitlinien bleibt bis zum 22. Januar 2024 geöffnet. Stakeholder haben die Möglichkeit, Feedback und Stellungnahmen abzugeben, bevor die EBA und ESMA die Leitlinien abschließend festlegen.

Zusammenfassung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben einen gemeinsamen Konsultationsentwurf für zwei Leitlinien veröffentlicht. Diese Leitlinien beinhalten die Genehmigung von Asset-referenzierten Tokens (ARTs) und Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) sowie die Durchführung von Aufsichtsprüfungen für potenzielle Akquisitionen. Die Leitlinien sollen klare und konsistente Kriterien für die Beurteilung der Eignung von Führungskräften, Aktionären und Personen mit signifikanten Beteiligungen an diesen Unternehmen festlegen. Dies soll dazu beitragen, Unterschiede in der Anwendung von Regeln und möglichen Regelverstößen zu reduzieren. Die Leitlinien werden gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) herausgegeben, die einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Krypto-Assets in der Europäischen Union schafft. Der Konsultationszeitraum für diese Leitlinien bleibt bis zum 22. Januar 2024 geöffnet, um Feedback und Stellungnahmen von Stakeholdern zu erhalten, bevor die Leitlinien abschließend festgelegt werden.

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