Bitcoin (BTC)Ethereum (ETH)

US-amerikanische Buchhaltungsstandards erfordern ab 2024 die Bewertung von Krypto-Vermögenswerten nach dem aktuellen Marktwert

Neue Regeln für die Bewertung von Krypto-Assets auf dem Bilanzbogen

Das Financial Accounting Standards Board (FASB), die Organisation, die in den USA Rechnungslegungsstandards festlegt, hat anscheinend grünes Licht für neue Regeln zur Bewertung von Krypto-Assets auf dem Bilanzbogen eines Unternehmens gegeben. Laut Bloomberg stimmte das FASB am Mittwoch einstimmig für neue Regeln, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Bestände an Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und anderen Kryptowährungen zum fairen Wert zu bilanzieren.

Das Ziel besteht darin, eine aktualisierte und genauere Messung des Wertes des Vermögensgegenstands zu ermöglichen. Unter den neuen Regeln müssen Unternehmen einen separaten Eintrag für ihre Krypto-Assets in ihren Bilanzbögen vornehmen. Sie müssen auch ihre bedeutenden Bestände an Krypto-Assets, Beschränkungen für diese Assets und Informationen zur Abstimmungsaktivität von Krypto-Assets, die als Zahlung erhalten wurden und sofort in Bargeld umgewandelt wurden, offenlegen.

Die von den Regeln erfassten Krypto-Assets müssen auch fungibel oder austauschbar sein, was bedeutet, dass nicht fungible Token wie NFTs ausgeschlossen sind. Die Regeln umfassen keine Stablecoins oder gewrappten Token.

Die neuen Regeln zur Rechnungslegung gelten für sowohl öffentliche als auch private Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 15. Dezember 2024 beginnen, und umfassen auch Zwischenzeiträume innerhalb dieser Jahre. Unternehmen dürfen die Regeln jedoch bereits anwenden, sobald das FASB sie in diesem Jahr veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen

1. Wer hat die neuen Regeln zur Bewertung von Krypto-Assets auf dem Bilanzbogen beschlossen?

Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die neuen Regeln einstimmig beschlossen.

2. Welche Krypto-Assets müssen Unternehmen nach den neuen Regeln in ihren Bilanzbögen ausweisen?

Unternehmen müssen ihre Bestände an Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und anderen Krypto-Assets zum fairen Wert ausweisen.

3. Gibt es Ausnahmen von den neuen Regeln zur Bewertung von Krypto-Assets?

Ja, die Regeln gelten nicht für nicht fungible Token (NFTs), Stablecoins oder gewrappte Token.

4. Ab wann gelten die neuen Regeln zur Rechnungslegung für Krypto-Assets?

Die neuen Regeln gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, und umfassen auch Zwischenzeiträume innerhalb dieser Jahre.

5. Haben Unternehmen die Möglichkeit, die neuen Regeln früher anzuwenden?

Ja, Unternehmen dürfen die neuen Regeln bereits anwenden, sobald das FASB sie in diesem Jahr veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel auf Berichten basieren und sich Änderungen oder Aktualisierungen ergeben können. Unternehmen sollten die neuen Regeln genau prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.

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